• Die Lageräume sind einzeln abschließbar,  nur Sie oder von Ihnen dazu ermächtigte Personen können Ihren Lagerraum betreten.
  •  Es ist nicht gestattet, feuer- oder explosionsgefährliche, strahlende, zur Selbstentzündung neigende, giftige, ätzende, Wasser gefährdende oder übel riechende Stoffe zu lagern. Weiterhin gilt ein Lagerverbot für Sondermüll, Chemikalien, verderbliche Waren/Güter, sowie für Tiere und Pflanzen.